Reha Herzsport
Rehasport-Verordnung
Sie erhalten von Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung über Rehabilitationssport (Formular 56). Das ausgefüllte Formular muss an die Krankenkasse übergeben werden, um die Kostenübernahme prüfen und bestätigen zu lassen.
Beratung
Nehmen Sie während unserer Sprechstunden Kontakt mit uns auf. Wir informieren über den weiteren Ablauf und finden gemeinsam den passenden Reha-Kurs für Sie. Bitte halten Sie für das Gespräch die Verordnung 56 oder Rentenverordnung G0850 bereit.
Ansprechpartnerinnen: Tanja Neumann und Karin Auracher
Mail: kontakt@sv-remshalden.de
Telefon: 07151 79097
Telefon-Sprechstunde:
Dienstag 10.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 10.00 – 12.00 Uhr

Angela Weber
Wann & Wo:
In Planung, bei Interesse bitte beim Sportbüro melden
Was ist Herzsport?
Diese ärztlich betreute und durch einen qualifizierten Übungsleiter geleitete Gruppe trifft sich zum Bewegungstraining (Rehabilitationssport). Teilnehmen können alle, die bereits einen Herzinfarkt erlitten, einen Eingriff am Herz hinter sich haben wie beispielweise eine Bypass-Operation oder einen STENT und die Freude an der Bewegung im Kreis Gleichbetroffener haben.
Verordnung für Herzsport
Rehasport kann von jedem Arzt verordnet werden (Formular 56). Die Maßnahme umfasst 50 Trainingseinheiten/45 Minuten, mit max.15 Teilnehmern. Die Verordnung übergeben Sie Ihrer Krankenkasse und lassen die Kostenübernahme prüfen und bestätigen. Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Eine SVR- Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt durch uns.
Ohne Verordnung können Sie gerne als Selbstzahler teilnehmen ( Kosten: 6€ je Rehastunde mit SVR-Mitgliedschaft)